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Untersuchungspflicht

Trinkwasserverordnung und Legionellen

Ohne Wasser wäre Leben nicht möglich - aber die Qualität muss stimmen!
Wasser ist unser wichtigstes Lebensmittel. Fast drei Viertel der Erde ist mit Wasser bedeckt. Über 97% davon ist Salzwasser der Meere, 2,8% ist Süßwasser - zu einem großen Teil gebunden in den Eiskappen der Pole und in den Gletschern der Gebirge. Nutzbares Trinkwasser aus Flüssen, Seen und aus dem Grundwasser macht nur 0,6% der gesamten Wassermenge aus, die auf unserer Erde vorhanden sind.

Es ist heute selbstverständlich, dass das Wasser aus dem Hahn kommt. Nicht selbstverständlich ist die Qualität des Wassers, oder wussten Sie, dass es ca. 15 Qualitätsprüfungen für Leitungswasser gibt. Mineralwasser unterliegt in der Regel nur 7 dieser Prüfungen.

Die Trinkwasserverordnung in der seit dem 01. November 2011 geltenden Fassung (TrinkwV2001) führte zu einer Neuregelung u. a. in Bezug auf Legionellenuntersuchungen in Trinkwassererwärmungsanlagen in der Trinkwasser-Installation.

Von der Untersuchungspflicht auf Legionellen betroffen sind Unternehmer oder sonstige Inhaber einer Trinkwasser-Installation.

Herr Alberding (Telefon: 0 25 42 / 95 56 -12) gibt Ihnen gerne nähere Auskünfte.

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Trinkwasserverordnung
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Untersuchungspflicht
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