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Gas Tarif "EV" Raster Element

Unsere Ersatzversorgung

Erdgasversorgung zu jeder Zeit

In Gescher beliefern wir Sie als Grundversorger im Rahmen der Ersatzversorgung mit Erdgas. Die Ersatzversorgung greift immer dann, wenn Ihr Lieferant Ihren Gasvertrag beendet hat bzw. beenden musste oder der Lieferant insolvent wurde. Die Laufzeit der Ersatzversorgung beträgt drei Monate. Während der drei Monate haben Sie keinen gesetzlichen Anspruch auf die Grundversorgung. Sie können täglich die Ersatzversorgung kündigen, wenn Sie einen Liefervertrag für Erdgas außerhalb der Grundversorgung abschließen. 

 

Ersatzversorgung im Überblick

  • Laufzeit: 3 Monate
  • Kündigungsfrist: täglich kündbar
  • Bedingungen: neuer Vertrag außerhalb der Grundversorgung
  • Preisänderung: kann jeweils zum 1. und zum 15. eines Kalendermonats über Veröffentlichung im Internet erfolgen

 

Veröffentlichung und Änderung der Preise

Gemäß § 38 Absatz 3 Energiewirtschaftsgesetz sind wir unter Beachtung der gesetzlichen Bestimmungen berechtigt, die Allgemeinen Preise der Ersatzversorgung jeweils zum ersten und zum 15. eines Kalendermonats neu zu ermitteln und ohne Einhaltung einer Frist anzupassen. Die Änderung wird nach Veröffentlichung auf der Internetseite wirksam.

 

Wichtige Fragen rund um die Ersatzversorgung

Die Ersatzversorgung ist eine gesetzliche Regelung, die einsetzt, sobald ein Energieversorger nicht mehr liefern kann. Wie es das Energiewirtschaftsgesetz in § 36 Abs. 1 vorsieht, übernimmt die Stadtwerke Gescher GmbH als örtlicher Grundversorger automatisch Ihre Gasversorgung im Rahmen der Ersatzversorgung - zuverlässig und ohne Unterbrechung.

 

Für die nächsten drei Monate beliefern wir Sie in der Ersatzversorgung. Das bedeutet für Sie, dass der Vertrag jederzeit von Ihnen gekündigt werden kann. Sie können allerdings während der drei Monate nur in einen anderen Vertrag außerhalb der Grundversorgung wechseln. Falls Sie sich nach Ablauf der drei Monate für keinen anderen Tarif oder Versorger entschieden haben, werden Sie automatisch in die Grundversorgung eingestuft.

 

Gewerbekunden mit einem Verbrauch über 10.000 kWh pro Jahr können nach Ablauf der drei-monatigen Ersatzversorgung nicht weiter mit Energie beliefert werden. Das heißt Sie werden nicht in die Grundversorgung eingestuft. Gerne unterbreiten wir Ihnen, ein auf Ihren Bedarf zugeschnittenes Angebot. Sprechen Sie uns an.

 

Wichtige Fragen zur Insolvenz von Lieferanten

Wenn die Übertragungsnetzbetreiber die erforderlichen "Bilanzkreise" für einen Lieferanten geschlossen haben, kann die Gasbelieferung durch diesen Lieferanten nicht mehr fortgeführt werden.

 

Ja, Sie sollten Ihren aktuellen Zählerstand für Gas ablesen und notieren. Ihr lokaler Netzbetreiber, in Gescher die Stadtwerke Gescher GmbH, wird Sie auffordern, diesen mitzuteilen.

 

Nein, Sie sollten keine weiteren Zahlungen an den insolventen Lieferanten tätigen. Falls Sie dem insolventen Lieferanten ein SEPA-Lastschriftmandat erteilt haben, sollten Sie dieses widerrufen. Machen Sie das gegenüber Ihrem Versorger am besten schriftlich und per Einschreiben. 

 

Der Insolvenzantrag läutet den Beginn des Insolvenzverfahrens ein. Der vom Insolvenzgericht bestellte vorläufige Insolvenzverwalter prüft, ob das Insolvenzverfahren durchgeführt werden darf. Das ist der Fall, wenn einer der drei Insolvenzgründe

  • Zahlungsunfähigkeit,
  • drohende Zahlungsunfähigkeit oder
  • Überschuldung

tatsächlich vorliegt und gleichzeitig noch die Verfahrenskosten aus dem Vermögen des insolventen Versorgers bezahlt werden können.

Trifft beides zu, erlässt das Gericht einen Beschluss, mit dem das Insolvenzverfahren eröffnet wird. Die Eröffnung des Insolvenzverfahrens wird vom Gericht über das Internet bekannt gegeben. Bis das Insolvenzverfahren tatsächlich eröffnet wird können mehrere Wochen oder Monate vergehen.

 

 

 

Preise Ersatzversorgung

Alle Preise inkl. der gesetzlichen MwSt. von 7 bzw. 19 %

Der Arbeitspreis je kWh beträgt ab dem 01.04.2024 11,13 Ct. (netto) bzw. 13,25 Ct. (brutto).  Der Grundpreis beträgt 156,00 € (netto) bzw. 185,64 € (brutto) im Jahr. Der Mehrwertsteuer Satz beträgt 19 %.

 

Der Arbeitspreis je kWh beträgt ab dem 01.10.2023 11,13 Ct. (netto) bzw. 11,91 Ct. (brutto).  Der Grundpreis beträgt 156,00 € (netto) bzw. 166,92 € (brutto) im Jahr. Der Mehrwertsteuer Satz beträgt 7 %.

 

Der Arbeitspreis je kWh beträgt ab dem 01.03.2023 17,73 Ct. (netto) bzw. 18,97 Ct. (brutto).  Der Grundpreis beträgt 156,00 € (netto) bzw. 166,92 € (brutto) im Jahr. Der Mehrwertsteuer Satz beträgt 7 %.

 

Der Arbeitspreis je kWh beträgt ab dem 01.02.2023 20,00 Ct. (netto) bzw. 21,40 Ct. (brutto).  Der Grundpreis beträgt 156,00 € (netto) bzw. 166,92 € (brutto) im Jahr. Der Mehrwertsteuer Satz beträgt 7 %.

 

Der Arbeitspreis je kWh beträgt ab dem 01.01.2023 25,00 Ct. (netto) bzw. 26,75 Ct. (brutto).  Der Grundpreis beträgt 156,00 € (netto) bzw. 166,92 € (brutto) im Jahr. Der Mehrwertsteuer Satz beträgt 7 %.

 

Der Arbeitspreis je kWh beträgt ab dem 15.12.2022 25,00 Ct. (netto) bzw. 26,75 Ct. (brutto).  Der Grundpreis beträgt 156,00 € (netto) bzw. 166,92 € (brutto) im Jahr. Der Mehrwertsteuer Satz beträgt 7 %.

 

Der Arbeitspreis je kWh beträgt ab dem 01.12.2022 25,00 Ct. (netto) bzw. 26,75 Ct. (brutto).  Der Grundpreis beträgt 156,00 € (netto) bzw. 166,92 € (brutto) im Jahr. Der Mehrwertsteuer Satz beträgt 7 %.

 

Der Arbeitspreis je kWh beträgt ab dem 15.11.2022 19,73 Ct. (netto) bzw. 21,11 Ct. (brutto).  Der Grundpreis beträgt 156,00 € (netto) bzw. 166,92 € (brutto) im Jahr. Der Mehrwertsteuer Satz beträgt 7 %.

 

Der Arbeitspreis je kWh beträgt ab dem 01.11.2022 19,73 Ct. (netto) bzw. 21,11 Ct. (brutto).  Der Grundpreis beträgt 156,00 € (netto) bzw. 166,92 € (brutto) im Jahr. Der Mehrwertsteuer Satz beträgt 7 %.

 

Der Arbeitspreis je kWh beträgt ab dem 15.10.2022 13,73 Ct. (netto) bzw. 14,69 Ct. (brutto).  Der Grundpreis beträgt 156,00 € (netto) bzw. 166,92 € (brutto) im Jahr. Der Mehrwertsteuer Satz beträgt 7 %.

 

Der Arbeitspreis je kWh beträgt ab dem 01.10.2022 13,73 Ct. (netto) bzw. 14,69 Ct. (brutto).  Der Grundpreis beträgt 156,00 € (netto) bzw. 166,92 € (brutto) im Jahr. Der Mehrwertsteuer Satz beträgt 7 %.