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Erdgas-Wärme-Soforthilfegesetz_Raster

Informationen zu Ihrem Abschlag für Erdgas im Dezember (Einmalzahlung nach dem Erdgas-Wärme-Soforthilfegesetz)

 

Liebe Kunden,

gerne informieren wir Sie, wie wir mit der angekündigten Dezember-Entlastung für Erdgaskunden ("Soforthilfe") umgehen. Obwohl bereits lange in den Medien angekündigt, stehen erst jetzt die konkreten Details zur einmaligen Kostenübernahme für Ihren Erdgasabschlag für den Monat Dezember 2022 fest. 

Im Folgenden informieren wir Sie über die Regelungen. Die genauen Regelungen finden Sie rechts als PDF Datei. Die Soforthilfe geht auf das Erdgas-Wärme-Soforthilfegesetz der Bundesregierung (EWSG) zurück und wird aus Bundesmitteln finanziert. 

Trotz der Entlastungsmaßnahmen ist klar: Ein hundertprozentiger Ausgleich der Belastungen wird angesichts der historischen Dimensionen, in denen wir uns mit Blick auf die Energiekosten bewegen, leider nicht möglich sein.

Umso wichtiger ist es, sparsam mit Energie umzugehen. Zahlreiche praktische Energiespartipps für den Alltag haben wir für Sie zusammengestellt